Wenn jemand eine FSH als Bekeidungstück einfach deshalb trägt, weil es Bestandteil seiner persönlichen Identität ist, sich so zu kleiden, sehe ich das wie Daphne.
Wenn jemand sich so kleidet, um sich daran zu erregen, wie er andere damit (wöglicherweise in sexualisierter Stimmung mit äußerlich sichtbaren Anzeichen) in Verlegenheit bringt - oder auf eine Zustimmung hofft, die ohne vorherige Nachfrage einfach erprobt wird (Stört es sie, wenn ich eine Strumpfhose trage? -- Ja/Nein), sehe ich es ähnlich wie Morx.
 
Jeder Arzt sollte in seiner Ausbildung mal von dem Phänomen der Geschlechtsidentitätstörung gehört haben. In erster Näherung ist ein Mann in Damenunterwäsche eben eine Transe. Wenn nicht ein Arzt, wer dann sollte dafür Verständnis haben?

Nun, in diesem Pünkt, werden wir uns wohl nicht ganz einig. Eine Geschlechtsidentitätsstörung ist nach meinem Verständnis zunächst kein körperliches medizinisches Problem und fällt daher nicht in den Zuständigkeitsbereich des Arztes, sondern wohl eher des psychologisch ausgebildeten Experten. Erst dann, wenn es zu Hormontherapien oder chirurgischen Eingriffen kommt, ist der klassische Mediziner gefragt. Aber ich bezweifle, dass die betroffenen Personen mit solchen Problemen überwiegend ihren Allgemeinmediziner konsultieren oder dass es überhaupt so viele entsprechende Patienten gibt, dass jeder Hausarzt in seiner Praxis damit konfrontiert wird.

Selbst wenn es sich anders verhielte, bedeutet das noch lange nicht, dass ich unbedingt Verständnis oder gar Akzeptanz von meinem Arzt erwarten kann. Unterstellen wir, dass im Rahmen der Ausbildung eines Arztes das Thema Geschlechtsidentitätsstörung tatsächlich eine Rolle spielt (wovon ich nicht wirklich überzeugt bin), dann dürfte dies nicht viel mehr als eine Erwähnung am Rande sein. Es gibt eine Menge Dinge, von denen ich weiß, dass sie existieren, trotzdem muss ich nicht zwingend Verständnis dafür aufbringen.

Und dann ist natürlich Dy´s folgende Anmerkung nicht von der Hand zu weisen.

Wenn jemand eine FSH als Bekeidungstück einfach deshalb trägt, weil es Bestandteil seiner persönlichen Identität ist, sich so zu kleiden, sehe ich das wie Daphne.
Wenn jemand sich so kleidet, um sich daran zu erregen, wie er andere damit (wöglicherweise in sexualisierter Stimmung mit äußerlich sichtbaren Anzeichen) in Verlegenheit bringt - oder auf eine Zustimmung hofft, die ohne vorherige Nachfrage einfach erprobt wird (Stört es sie, wenn ich eine Strumpfhose trage? -- Ja/Nein), sehe ich es ähnlich wie Morx.

Woher soll der liebe Onkel Doktor wissen, zu welcher Sorte der Strumpfhosenträger eigentlich gehört? Und selbst wenn er es richtig einschätzen kann, bleibt ihm nach meinem Empfinden immer noch das Recht, so etwas nicht ganz toll zu finden und vielleicht nicht der passende Arzt für diesen Patienten zu sein. Und was daran Schmarrn sein soll, wenn ich einem Arzt die gleichen Rechte zubillige wie jedem anderen Unternehmer, erschließt sich mir auch nicht wirklich. Mit Ängsten, wie bei der Behandlung eines potentiellen Yakuza-Mitglieds, hat das übrigens auch nichts zu tun.
 
Also, ein bischen geht diese Diskussion für mein Erachten schon an der Wirklichkeit vorbei.

Wann darf der Arzt eine Behandlung ablehnen? Siehe folgenden Link der Kassenärztlichen Vereinigung

Wann darf ein Arzt eine Behandlung ablehnen?

Mir in meiner 37jährigen tätigkeit bei einer Krankenkasse ist jedenfalls noch kein Fall zu Ohren gekommen, dass ein Arzt eine Behandlung abgelehnt hat, weil der Patient die falsche Bekleidung trug.

Ich denke jedenfalls, wenn ein Mann in FSH auftaucht, wird sich der Arzt seinen Teil denken, die Behandlung ablehnen wird er keinesfalls.

L.G.
Satinlook
 
Zitat Morx: "Und was daran Schmarrn sein soll, wenn ich einem Arzt die gleichen Rechte zubillige wie jedem anderen Unternehmer, erschließt sich mir auch nicht wirklich."

Ganz einfach: ein Arzt ist kein Unternehmer wie jeder andere. Dagegen spricht schon der Umstand, das er dem hippokratischen Eid, bzw. der Genfer Konvention des Weltärztebundes bzw. dem Gelöbnis des 79. deutschen Ärzetages, verpflichtet ist.

Ein Wiki-Auszug aus der Genfer Konvention:

Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung;
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden;
Dies alles verspreche ich feierlich, frei und auf meine Ehre.


[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Für die Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland gilt zur Zeit das folgende Gelöbnis (siehe 79. Deutscher Ärztetag 1976):[/SIZE][/FONT][FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]

«Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.[/SIZE][/FONT]

  • [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung, und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.[/SIZE][/FONT]
    [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren.[/SIZE][/FONT]
    [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen, weder nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.[/SIZE][/FONT]
    [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.[/SIZE][/FONT]
    [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen.[/SIZE][/FONT]
    [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre.»[/SIZE][/FONT]

Ein Unternehmer ist, im Rahmen seiner unternehmerischen Interessen, frei in seinen Entscheidungen - ein Arzt ist das, wie hier nachzulesen, nicht.
Sexuelle Orientierung und soziale Stellung sollen keine Beeinflussung zur Folge haben.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (Wiki)

Der Unternehmer kann sich im Rahmen der Richtlinien des Verbraucherschutzes stets auf seine unternehmerische Freiheit berufen. Dabei ist der Untenehmer nur den eigenen Interessen, bzw. denen der Aktionäre verpflichtet.
Der Arzt ist in seiner Freiheit Entscheidungen zu treffen, stets den Interessen des Patienten (Klienten) verpflichtet - d.h. seine persönlichen Interessen, sind hierbei nicht von Belang.

Folgen und Ausnahmen: (Quelle: Universität Freiburg)


  1. [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1][FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1][/SIZE][/FONT][/SIZE][/FONT][FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1][FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]
  2. Das Wohl der Kranken soll das Tun des Arztes als oberstes Prinzip leiten.
  3. Der Arzt verpflichtet sich auf den Schutz des Lebens, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.
  4. Er verpflichtet sich, keine blutigen Operationen wie Blasensteinschnitt auszuführen, sondern sie den ‹Spezialisten› zu überlassen.
  5. Er wird die Vorzugsstellung, die ihm sein Beruf im Hause seiner Patienten verleiht, nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen, und er wird Stillschweigen bewahren über das, was er über die privaten Angelegenheiten anderer erfährt[/SIZE][/FONT][/SIZE][/FONT]

[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Mein Fazit: Ein Unternehmer kann die Beschäftigung einer Frau/eines Mannes ablehen, sofern der Umstand der Beschäftigung, zu einer Gefährdung der Unternehmensziele, bzw. zu einer Gefährdung des betrieblichen Freidens führt.
Ein Arzt kann die Behandlung eines Patienten nicht ablehnen (abgesehen von obiger Ausnahme), weil ihm seine Bekleidung nicht gefällt.
Aus einer (aus Sicht des Arztes) nicht angemessenen Bekleidung eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu generieren, halte ich für sehr problematisch.


Zitat Morx: "[/SIZE][/FONT]Und selbst wenn er es richtig einschätzen kann, bleibt ihm nach meinem Empfinden immer noch das Recht, so etwas nicht ganz toll zu finden und vielleicht nicht der passende Arzt für diesen Patienten zu sein."

Und genau hier irrst Du. Er darf es nicht toll finden, er darf sogar der Meinung sein, nicht der ideale Arzt zu sein, aber er darf sich letztlich seiner Behandlungsverpflichtung nicht entziehen.

Eine abschließende persönlich Anmerkung: die meisten langjährig in medizinischen Berufen Arbeitenden haben ein sehr zuverlässiges Gespür dafür, wie ein Patient einzuschätzen ist. In der Psychiatrie wird überwiegend auf der Grundlage dieser Einschätzungen und Eindrücke gearbeitet. Wenn die, sich daraus ableitenden Rückschlüsse so unzuverlässig wären, wie Du mutmaßt, wäre es nicht möglich, in Serie Behandlungserfolge zu erzielen. Natürlich darf man sich vor Übergriffen schützen; sicherlich auch vor sexualisierendem Verhalten. Man kann den Patienten darauf hinweisen und von ihm ein angemessenes Verhalten einfordern - und bei im Falle einer Fortsetzung des "übergriffigen Verhaltens"auch Konsequenzen ziehen (Arztwechel, Verweigerung der Behandlung); jedoch nicht einen Kleidungscode einfordern, dessen Maßstab das persönliche Empfinden des Behandlers wiederspiegelt.

Gruß
dy
 
Zuletzt bearbeitet:
Er darf es nicht toll finden, er darf sogar der Meinung sein, nicht der ideale Arzt zu sein, aber er darf sich letztlich seiner Behandlungsverpflichtung nicht entziehen.

Gruß
dy

@Dy,

vielen Dank für Deinen fundierten Beitrag, wie gesagt, das deckt sich mit meinen Erfahrungen, die ich bei der Krankenkasse gemacht habe.


Davon ganz abgesehen, dass ich persönlich nie auf die Idee kommen würde, in FSH beim Arzt aufzukreuzen, wer es dennoch macht, hat ausser komischen Blicken und evtl. getuschel sicher nichts zu befürchten.

L.G.
Satinlook
 
Normalerweise gehe ich ohne Fsh oder ähnliches zum Arzt. Einmal war es mir aber passiert, das ich eine Fsh anhatte und meine Hausärztin mich aufforderte mich obenrum frei zu machen. Dies tat ich dann auch, jedoch fiel mir im gleichen Moment ein, das mein Feinstrumpfhosensaum rausschauen könnte! Schnell griff ich an meinen Hosenbund, worauf sie mich einwenig komisch anschaute, ansonsten aber keine Bemerkung rüberkam.
Ob sie ihn gesehen hatte, kann ich nicht genau sagen. Jedenfalls war es mir eine Lehre!

lg NYLONBÄRCHEN
 
Normalerweise gehe ich ohne Fsh oder ähnliches zum Arzt. Einmal war es mir aber passiert, das ich eine Fsh anhatte und meine Hausärztin mich aufforderte mich obenrum frei zu machen. Dies tat ich dann auch, jedoch fiel mir im gleichen Moment ein, das mein Feinstrumpfhosensaum rausschauen könnte! Schnell griff ich an meinen Hosenbund, worauf sie mich einwenig komisch anschaute, ansonsten aber keine Bemerkung rüberkam.
Ob sie ihn gesehen hatte, kann ich nicht genau sagen. Jedenfalls war es mir eine Lehre!

lg NYLONBÄRCHEN


Ich denke, der "komische Blick" wird sich weniger auf das Tragen einer Strumpfhose selbst sondern mehr auf Dein zugegebenermaßen etwas "seltsames" Verhalten bezogen haben...

Grüße,
32584
 
Ein letztes Mal schreibe ich nun doch noch mal was dazu.

Was anderes als ein Unternehmer ist denn ein selbständig tätiger Arzt? Da kann man sich noch so sehr winden, Unternehmer bleibt er. Wer das nicht glauben möchte, der mag beim Finanzamt anfragen unter welche Einkunftsart die Gewinne eines selbständigen Arztes fallen. In diesem Zusammenhang gefällt mir die Definition für Unternehmer in dy´s Beitrag: "Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt." Was daran trifft nicht auf einen selbständigen Arzt zu? Diese Definition belegt doch geradezu das Unternehmertum des niedergelassenen Arztes.

Dass es bei der Berufsausübung Einschränkungen der unternehmerischen Dispositionsfreiheit gibt, ist übrigens keine so besondere Angelegenheit, wie manche glauben. Das gibt es zum Beispiel bei Rechtsanwälten (Pflichtverteidigung oder Verbot der Mandatskündigung zur Unzeit) und auch bei Berufen wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Es gibt noch reihenweise Beispiele für Unternehmer, die eben nicht ausschließlich dem eigenen Wohl verpflichtet sind. Und Berufe, in denen man irgendwelche Eide oder Gelöbnisse ablegt und sich entsprechend irgendwie verpflichtet, gibt es in Hülle und Fülle. Neben den bereits oben genannten fällt beispielsweise jeder zugelassene (vereidigte) Sachverständige darunter.

Ich habe niemals bestritten, dass es auch bei Ärzten gewisse Einschränkungen gibt, aber eine generelle Behandlungspflicht leitet sich allein aus der vertraglichen Verpflichtung gegenüber den Krankenkassen ab. Die Leistung dieser Unterschrift stellt übrigens auch eine ganz normale unternehmerische Entscheidung dar, und längst nicht jeder Arzt hat sich entsprechend verpflichtet. Ich nehme doch nicht an, dass jemand hier ernsthaft behaupten will, dass sich all diese Privatärzte und Professoren mit Privatstationen, mit denen man nicht über die Kassen abrechnen kann, illegal verhalten und sich möglicherweise durch diese Form ihrer Berufsausübung sogar strafbar machen oder ihre Approbation aufs Spiel setzen.

Mein Fazit: eine generelle Behandlungspflicht besteht für Ärzte ausschließlich im Notfall. Darüber hinaus kann eine Behandlungspflicht nur aus vertraglichen Regelungen (z. B. mit den Krankenkassen) abgeleitet werden. Allerdings gibt es auch da Umstände, unter denen die Ablehnung einer Behandlung möglich ist.

All das hat übrigens gar nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun. Ich finde es auch nicht unbedingt richtig, aufgrund unerwünschter Kleidung eine Behandlung zu verweigern, aber das ist allein eine moralische Wertung, unabhängig von den rechtlichen Verhältnissen und theoretischen Handlungsmöglichkeiten.


@ dy:
Du schreibst: "Eine abschließende persönlich Anmerkung: die meisten langjährig in medizinischen Berufen Arbeitenden haben ein sehr zuverlässiges Gespür dafür, wie ein Patient einzuschätzen ist. In der Psychiatrie wird überwiegend auf der Grundlage dieser Einschätzungen und Eindrücke gearbeitet. Wenn die, sich daraus ableitenden Rückschlüsse so unzuverlässig wären, wie Du mutmaßt, wäre es nicht möglich, in Serie Behandlungserfolge zu erzielen."

An welcher Stelle soll ich denn solche Mutmaßungen angestellt haben? Es würde mir im Traum nicht einfallen, Behandlungsansätze oder die Zuverlässigkeit von Rückschlüssen, mit denen in der Psychiatrie gearbeitet wird, in Frage zu stellen.
 
Zitat Morx: "Woher soll der liebe Onkel Doktor wissen, zu welcher Sorte der Strumpfhosenträger eigentlich gehört? Und selbst wenn er es richtig einschätzen kann,..."

Darauf hab ich mich bezogen, als ich die Anmerkung niederschrieb.
Sicherlich ist der Arzt im Gebrauch seines vorrangig benutzten Werkzeugs besonders sicher in der Anwendung (Pychiatrie: Psychopathologie--> diagnostisches Gespräch, Testungen, Gesprächstherapie, u.a. Verfahren), aber das bedeutet nicht, das der liebe Onkel Doktor, wie Du ihn nennst, davon gar nichts wüßte. Im Gegenteil - die langjährig niedergelassenen Hausärzte haben einen Erfahrungsfundus, der den pychiatrischen Standeskollegen durchaus ebenbürtig ist. Dehalb behaupte ich, das der niedergelassene Arzt ziemlich valide einschätzen kann, ob eine Person mit Transidentität seine Praxis aufsucht, oder ein Mensch der den Thrill eines Abenteuers (auf Kosten anderer) ausleben möchte.
 
ein arzt ist ein dienstleister. ich zahl, er macht. bzw. die kasse zahlt, er macht. insofern ist es ihm wohl ziemlich egal, ob da wer in sh auftaucht oder mit alkohol-fahne, ritterhelm oder handschellen oder sonstwas. im einen oder anderen fall wird er (als guter arzt) einen hinweis anbringen oder eine frage stellen, aber letztlich ist es ihm egal. genauso, wie es erfahrungsgemäß (nicht meiner aber der des forums) den mitbürgern völlig egal ist, ob jemand eine fsh trägt oder nicht.
 
Ich muß morgen wieder zum Arzt
Bei meinem letzten Arztbesuch zug ich eine Fshleggings an da mir klar war daß ich meine Hose ausziehn mußte und diese schneller wieder zum anziehn geht als eine Fsh
Der Arzt schaute als er meine Fsh leggings gesehn hatte weg okey aber als ich mich wieder anziehn durfte waren zwei Arzthelferinen dabei die schauten affällig zu als ich mich wieder anzog.
Ich geh morgen ohne Fshlegging zum Arzt und nehm mir eine 40 den Fsh mit die ich mir danach entweder noch im Zimmer oder dann auf der Toilette anzieh
lg Strui
 
Frage

Ich muß morgen wieder zum Arzt
Bei meinem letzten Arztbesuch zug ich eine Fshleggings an da mir klar war daß ich meine Hose ausziehn mußte und diese schneller wieder zum anziehn geht als eine Fsh
Der Arzt schaute als er meine Fsh leggings gesehn hatte weg okey aber als ich mich wieder anziehn durfte waren zwei Arzthelferinen dabei die schauten affällig zu als ich mich wieder anzog.
Ich geh morgen ohne Fshlegging zum Arzt und nehm mir eine 40 den Fsh mit die ich mir danach entweder noch im Zimmer oder dann auf der Toilette anzieh
lg Strui


Hallo Strui,

Frage, warum tust Du Dir das an, wenn ein (geplanter) Arztbesuch ansteht, kannst Du auch in ganz normaler Herrenbekleidung dort erscheinen. Die Arzthelferinnen würden vermutlich eher nicht so auffällig beim Anziehen zusehen.

Oder ist genau das der Grund, daß Du Dich dabei beobachten lassen willst?

LG-Outing:)
 
Ja das ist ganz einfach ich muß zu diesem Arztbesuch in eine andere Stadt.
Dieser Arzt befindet sich in der Umweltzone und mein guter Diesel darf da einfach nicht rein. Also muß ich die letzten 2 km mit dem Fahrrad zurücklegen und das war mir einfach zu kalt nur mit der Jeans und ich habe nur Fsh und Fshleggings
lg Strui
 
Wann war ich das letzte mal beim Arzt??
nachdenkmodus on.

ALso wenn ich zum Arzt gehe, dann habe ich ein Wehehchen und dann möchte ich entsprechend behandelt werden.
Da erscheine ich eben nicht in Spitzenslip und Strumpfhose und oder halterlosen.
ich will da medizinisch behandelt werden und nicht dem Doktor meinen Fetisch präsentieren und damit gegebenenfalls eine abweisende Haltung erreichen.

Desweiteren weiß man nie, was so alles in die Krankenakte reingemalt wird, vor allem wenn man permanent dort als "Frau" aufkreuzt. Eventuell ergibt das dann einen Vermerk, das der Patient irre ist und behandelt werden sollte...

Das höchste was ich bei einem Arztbesuch trage ist eine schwarze Miederhose ohne Spitze und irgenwelche Muster, hat bis jetzt noch keinem Arzt gestört.

Gruß
Minirockfan