Zitat Morx: "Und was daran Schmarrn sein soll, wenn ich einem Arzt die gleichen Rechte zubillige wie jedem anderen Unternehmer, erschließt sich mir auch nicht wirklich."
Ganz einfach: ein Arzt ist kein Unternehmer wie jeder andere. Dagegen spricht schon der Umstand, das er dem hippokratischen Eid, bzw. der Genfer Konvention des Weltärztebundes bzw. dem Gelöbnis des 79. deutschen Ärzetages, verpflichtet ist.
Ein Wiki-Auszug aus der Genfer Konvention:
Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung;
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden;
Dies alles verspreche ich feierlich, frei und auf meine Ehre.
[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Für die Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland gilt zur Zeit das folgende Gelöbnis (siehe 79. Deutscher Ärztetag 1976):[/SIZE][/FONT][FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]
«Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.[/SIZE][/FONT]
- [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung, und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren.[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten keinen Unterschied machen, weder nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Ich werde meinen Lehrern und Kollegen die schuldige Achtung erweisen.[/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]Dies alles verspreche ich feierlich auf meine Ehre.»[/SIZE][/FONT]
Ein Unternehmer ist, im Rahmen seiner unternehmerischen Interessen, frei in seinen Entscheidungen - ein Arzt ist das, wie hier nachzulesen, nicht.
Sexuelle Orientierung und soziale Stellung sollen
keine Beeinflussung zur Folge haben.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (Wiki)
Der Unternehmer kann sich im Rahmen der Richtlinien des Verbraucherschutzes stets auf seine unternehmerische Freiheit berufen. Dabei ist der Untenehmer nur den eigenen Interessen, bzw. denen der Aktionäre verpflichtet.
Der Arzt ist in seiner Freiheit Entscheidungen zu treffen, stets den Interessen des Patienten (Klienten) verpflichtet - d.h. seine persönlichen Interessen, sind hierbei nicht von Belang.
Folgen und Ausnahmen: (Quelle: Universität Freiburg)
- [FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1][FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1][/SIZE][/FONT][/SIZE][/FONT][FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1][FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]
- Das Wohl der Kranken soll das Tun des Arztes als oberstes Prinzip leiten.
- Der Arzt verpflichtet sich auf den Schutz des Lebens, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.
- Er verpflichtet sich, keine blutigen Operationen wie Blasensteinschnitt auszuführen, sondern sie den ‹Spezialisten› zu überlassen.
- Er wird die Vorzugsstellung, die ihm sein Beruf im Hause seiner Patienten verleiht, nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen, und er wird Stillschweigen bewahren über das, was er über die privaten Angelegenheiten anderer erfährt[/SIZE][/FONT][/SIZE][/FONT]
[FONT=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][SIZE=-1]
Mein Fazit: Ein Unternehmer kann die Beschäftigung einer Frau/eines Mannes ablehen, sofern der Umstand der Beschäftigung, zu einer Gefährdung der Unternehmensziele, bzw. zu einer Gefährdung des betrieblichen Freidens führt.
Ein Arzt kann die Behandlung eines Patienten nicht ablehnen (abgesehen von obiger Ausnahme), weil ihm seine Bekleidung nicht gefällt.
Aus einer (aus Sicht des Arztes) nicht angemessenen Bekleidung eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu generieren, halte ich für sehr problematisch.
Zitat Morx: "[/SIZE][/FONT]Und selbst wenn er es richtig einschätzen kann, bleibt ihm nach meinem Empfinden immer noch das Recht, so etwas nicht ganz toll zu finden und vielleicht nicht der passende Arzt für diesen Patienten zu sein."
Und genau hier irrst Du. Er darf es nicht toll finden, er darf sogar der Meinung sein, nicht der ideale Arzt zu sein, aber er darf sich letztlich seiner Behandlungsverpflichtung nicht entziehen.
Eine abschließende persönlich Anmerkung: die meisten langjährig in medizinischen Berufen Arbeitenden haben ein sehr zuverlässiges Gespür dafür, wie ein Patient einzuschätzen ist. In der Psychiatrie wird überwiegend auf der Grundlage dieser Einschätzungen und Eindrücke gearbeitet. Wenn die, sich daraus ableitenden Rückschlüsse so unzuverlässig wären, wie Du mutmaßt, wäre es nicht möglich, in Serie Behandlungserfolge zu erzielen. Natürlich darf man sich vor Übergriffen schützen; sicherlich auch vor sexualisierendem Verhalten. Man kann den Patienten darauf hinweisen und von ihm ein angemessenes Verhalten einfordern - und bei im Falle einer Fortsetzung des "übergriffigen Verhaltens"auch Konsequenzen ziehen (Arztwechel, Verweigerung der Behandlung); jedoch nicht einen Kleidungscode einfordern, dessen Maßstab das persönliche Empfinden des Behandlers wiederspiegelt.
Gruß
dy