Mit 10cm Absatz Autofahren ?

beim normalen Fahren mag es vielleicht nicht stören, aber in einer Notsituation könnte es ganz schnell zu Problemen kommen und selbst eine stinknormale Verkehrskontrolle kann Probleme machen wenn du an den falschen Beamten gerätst.
 
...und selbst eine stinknormale Verkehrskontrolle kann Probleme machen wenn du an den falschen Beamten gerätst.
Das ist Käse. Es gibt nirgendwo in Deutschland ein Gesetz, mit dem vorgeschrieben wird, mit was für Schuhwerk man Autofahren darf oder nicht. Barfuß, Flipflops, Jesuslatschen, Highheels, Plüschsocken usw. - grundsätzlich alles erlaubt (dazu gibt es bereits Gerichtsurteile - das Einzige, was bisher wirklich verneint wurde, ist das Fahren mit Gipsfuß/-bein). Und da ohne Gesetz keine Bestrafung (Grundsatz des Rechtstaates), brauch man in einer Verkehrskontrolle nichts zu befürchten.
Man sollte den lieben Beamten nicht immer alles glauben, was die einem weiß machen wollen...
 
Ich habe auch nicht behauptet das es ein Gesetz gibt, aber es ist Fakt das der Fahrer jederzeit angemessen reagieren können muß und ob das mit deinen aufgeführten Tretern immer so geht wage ich zu bezweifeln, aber ist auch egal. Das sind dann ohnehin Fallentscheidungen und man kann dagegen ja Einspruch erheben.
Ich weiß das daher, weil eine Nachbarin aus meinem alten Hausaufgang eben dieses Problem hatte und trotz anwaltl. Hilfe eine Teilschuld aufgebrummt bekam.Sie hatte Flip Flops, konnte nicht schnell genug bremsen und fuhr auf. War nicht schlimm der Schaden, aber es reichte.
Daher meinte ich man kann auch Pech haben, eben von Fall zu Fall.
 
Das muss man erst einmal auseinanderdröseln, denn hier wird mal wieder Straßenverkehrsrecht mit Schadenersatzrecht vermischt.

Also, grundsätzlich gilt, dass es laut StVO bezüglich des Schuhwerks keine Vorschriften gibt >>> d.h. keine Verwarnung, kein Bußgeld, keine Strafe bei Highheels, Flipflops, Plüschsocken, Barfuß usw. in Verkehrskontrollen (vgl. dazu die Urteile des OLG Bamberg).

Geht es um die Bemessung des Schadenersatzes im Schadenfall, geht man grundsätzlich davon aus, dass nur mit festem, flachem, geschlossenem und die Bewegung nicht einschränkendes Schuhwerk (bspw. Halbschuhe, Turnschuhe etc.) die Bedienungselemente optimal bedient werden können (was ja soweit auch erst einmal richtig ist). Wurde beim Schadenereignis nun in Highheels, Plüschsocken, barfuß oder oder auch die Bewegung einschränkende Stiefel/Schnürstiefel (auch flache wie bspw. Arbeitsstiefel!!!) gefahren, wird nun unterstellt, dass die Pedale eben nicht optimal bedient werden konnten = anteilige Haftung. Wissenswert ist dazu, dass eigentlich nur der Ideal-Fahrer (also der, der keine Fehler macht) ohne Mithaftung weg kommt - mal ganz abgesehen von der Sache mit der Betriebsgefahr, die vom Fahrzeug ausgeht (unter diesem Gesichtspunkt kann sogar ein Ideal-Fahrer in die Haftung kommen).

Soweit dazu...
 
Zuletzt bearbeitet:
Cleopatra ich gebe dir Recht. Später ist man immer schlauer. Ich fahre auch nur mit Pumps, die sind keine 10cm.

Sicher ist sicher und macht auch Spass.

LG
luinylon66
 
hi


was du da beschreibst kenne ich auch!
aber seitdem ich die Heels öfter trage und meine Muskulatur sich daran gewöhnt hat habe ich so ein zucken nur ein einziges mal wieder gehabt das war aber vor nervosität! nei einer verkehrskontrolle bei der ich dann aussteigen musste um zu zeigen das ich darauf wirklich laufen kann


der beamte meinte bevor ich weiterfahren durfte er hätte schon viele Frauen gesehen die nicht so klasse auf high heels unterwegs waren


bussi
eure jeanny
 
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