Balin
Obermotz
Man verliert den Versicherungsschutz bei FlipFlops - man verliert den Versichrungsschutz bei HighHeels;
Stimmt so nicht!
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist der Versicherungsschutz NICHT abhängig vom Schuhwerk - Veröffentlichung vom 10. Juli 2010. Das gilt sowohl für die Haftpflicht als auch für Vollkasko.
Eingeschränkt werden können die Leistungen lediglich bei grober Fahrlässigkeit. Und dazu gehört nach momentanem Stand nicht die Wahl evtl. ungeeigneter Schuhe.
Anders sieht das bei Berufskraftfahrern aus. Diese sind verpflichtet, sich an die Vorgaben der Unfallverhütung zu halten. Und diese geben eindeutig "festumschließendes Schuhwerk" vor.
Das gilt gleichermaßen für Männlein wie Weiblein.