hallo Astra....
nein , es ist nicht übertrieben ......!
Durch die Stellung eines Strafantrages hat man einfach mehr Möglichkeiten bei eventuellen späteren Straftaten durch den gleichen Täter / die gleiche Täterin, mehr zu erreichen....nämlich vor Gericht.
Und durch die Stellung eines Einstellungsbescheides weiß man auch, wie lange die Polizei der Sache nachgegangen ist..... kann man später alles mal verwenden. Ich würde mir, selbst bei solch einem sogenannten "Bagatellfalles" , nicht auf der Nase rumtanzen lassen sondern alle meine legalen, rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.....
Ich weiß aus eigener Erfahrung warum ich hier so antworte.....!
Gruß spree
nein , es ist nicht übertrieben ......!
Durch die Stellung eines Strafantrages hat man einfach mehr Möglichkeiten bei eventuellen späteren Straftaten durch den gleichen Täter / die gleiche Täterin, mehr zu erreichen....nämlich vor Gericht.
Und durch die Stellung eines Einstellungsbescheides weiß man auch, wie lange die Polizei der Sache nachgegangen ist..... kann man später alles mal verwenden. Ich würde mir, selbst bei solch einem sogenannten "Bagatellfalles" , nicht auf der Nase rumtanzen lassen sondern alle meine legalen, rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.....
Ich weiß aus eigener Erfahrung warum ich hier so antworte.....!
Gruß spree