Leider muß ich jetzt Mittagessen kochen, aber ich editiere den Beitrag später und schreibe was dazu
Zu den Opferentschädigungen - nein vllt hat sich tatsächlich der ein oder andere mit den 5000€ abfinden lassen. Lies mal hier nach:
[h=6]Entschädigungen[/h] Die Debatte über Entschädigungszahlungen gestaltete sich innerkirchlich kontrovers. So äußerte der Erzbischof von München-Freising,
Reinhard Marx, dass die Kirche den Opfern zu helfen habe, auch finanziell. Der Bischof von Regensburg,
Gerhard Ludwig Müller, lehnte pauschale Entschädigungen ab, da diese wieder als „Schweigegeld“ verstanden werden könnten. Auch der Würzburger Bischof
Friedhelm Hofmann äußerte sich in diese Richtung und plädierte daher dafür, Entschädigungen als finanzielle Zuwendungen sachbezogen zu gestalten. Dies würde z. B. bedeuten, die Therapiekosten eines Missbrauchsopfers zu übernehmen.[SUP]
[312][/SUP] Seitens des Missbrauchsbeauftragten der
Deutschen Bischofskonferenz, Bischof
Stephan Ackermann, wurde darauf hingewiesen, dass die Schuld für Missbrauch beim Täter liege und somit auch dieser in Regress zu nehmen sei.[SUP]
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Über die Forderungen der Opfer führte Ministerin Bergmann im August 2010 aus: „Die Botschaft ist klar: Rund die Hälfte der Betroffenen will eine Entschädigung, manche möchten die Kosten für Therapien erstattet sehen, andere wünschen sich eine Rente. Alle bitten darum, dabei nicht abermals ihr Schicksal rechtfertigen zu müssen. Sie fürchten neue Traumatisierung.“[SUP]
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Ackermann erklärte, dass die römisch-katholische Kirche „sich Entschädigungsforderungen nicht verschließen“ werde.[SUP]
[315][/SUP] Vorerst wurde jedoch auf die Arbeit des
Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch der Bundesregierung verwiesen. Konkrete Regelungen zur Entschädigungen von Opfern möchte die
Deutsche Bischofskonferenz demnach erst diskutieren, wenn die die dortigen Beratungen abgeschlossen sind.[SUP]
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In der Folge beschloss die Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe 2010 eine erste Orientierungsmaßgabe für einen ausgearbeiteten Entschädigungsvorschlag, der schließlich bei der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe 2011 vorgelegt wurde. Danach soll es nach einer Einzelfallprüfung eine Entschädigung in Höhe von bis zu 5000 Euro (in Einzelfällen auch mehr) kombiniert mit weiteren Hilfsmaßnahmen wie beispielsweise der Übernahme von Therapiekosten geben.
Nach Medienberichten vom September 2010 wollen sich die Bischöfe an üblicherweise von Gerichten verhängten Entschädigungen von 5.000 bis 10.000 Euro je Opfer orientieren. Für die Entschädigungszahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland sollen keine Gelder aus dem Kirchensteueraufkommen verwendet werden.[SUP]
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Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, unterstrich dazu im September 2010, dass es wichtig sei, „gesamtmenschliche Hilfe“ zu leisten. „Es wäre falsch zu sagen, es geht nur um Geld“, weswegen die römisch-katholische Kirche bei Fragen des sexuellen Missbrauchs auch ein großes Gewicht auf die Prävention lege.[SUP]
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Ein Vorschlag für die Entschädigung von Missbrauchsopfern wurde in Deutschland Mitte September 2010 vom
Jesuitenorden vorgelegt. Darin boten die Jesuiten jedem Missbrauchsopfer in ihren Einrichtungen eine vierstellige Summe als Entschädigung an. Für diese Zahlungen sollte jedoch kein Geld für soziale Projekte oder aus Spenden verwendet werden, stattdessen sollten die Zahlungen aus den Mitteln für die Brüder selbst geleistet werden. Der oberste Vertreter der Jesuiten in Deutschland,
Stefan Kiechle, erklärte dazu: „Wir werden unseren Lebensstil einschränken müssen“. Die Sühne müsse „weh tun“ – „sonst verraten wir unseren Auftrag“.[SUP]
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Claudia Keller wies in der Wochenzeitung
Der Tagesspiegel darauf hin, dass es kirchen- und arbeitsrechtlich schwierig ist, einen Priester zur Zahlung einer Entschädigung zu verpflichten. Auch das Kirchenrecht setze für entsprechende Maßnahmen eine Verurteilung vor weltlichen und kirchlichen Gerichten bzw. eine Strafanordnung der
Glaubenskongregation voraus. Ohne diese Verurteilungen können die betroffenen Täter nur durch moralischen Druck zur Zahlung bewegt werden. Sollte am Ende eines kirchlichen Verfahrens gar die Höchststrafe der Entfernung aus dem Klerikerstand stehen, hätten die Bistümer erst recht keine Handhabe mehr. Vielmehr müssten sie stattdessen die Entlassenen bei der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nachversichern, was bei etwa 30 Dienstjahren etwa 250.000 bis 300.000 Euro bedeute.[SUP]
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Bereits Ende Januar 2011 sickerte durch, dass der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz,
Stephan Ackermann, nicht mehr an eine erfolgreiche gemeinsame Entschädigungsregelung durch den
Runden Tisch Sexueller Missbrauch glaubte und die Bischöfe daher eine eigene Lösung im Rahmen von etwa 1 Million Euro für die bis dato 205 namentlich bekannten Missbrauchsopfer favorisierten.[SUP]
[173][/SUP] Zur selben Zeit mahnte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine „Gesamtlösung in der Entschädigungsfrage“ am Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch an und sprach sich gegen „einzelfallbezogene Lösungen“ aus.[SUP]
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Ende Februar/Anfang März 2011 stellte Ackermann schließlich den Vorschlag der römisch-katholischen Kirche in Deutschland bezüglich der Entschädigungen von Missbrauchsopfern vor. Danach soll es eine kombinierte Entschädigung aus Geldzahlungen und der Übernahme von Therapiekosten und dergleichen geben.[SUP]
[323][/SUP]
Offizielle Summen für Geldzahlungen wollte Ackermann nicht nennen, bezeichnete aber 2000 bis 5000 Euro pro Opfer als „nicht abwegig“. In besonders schweren Fällen soll es auch höhere Zahlungen geben. Für die Regelung der Entschädigungen soll ein Gremium bei der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet werden, das die Fälle einzeln prüft. Eine Pauschalentschädigung soll es nicht geben.
Link zur Seite:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_in_der_römisch-katholischen_Kirche
Heimkinder:
Heimkinder waren rechtlos, den Nonnen, Diakonissen, Heimleitungen gnadenlos ausgeliefert. Demütigungen und Prügel fast jeden Tag.
Ein Erzieher führt Buch: „Schlechtes Benehmen in der Gruppe – Schläge“, Verabredung mit Mädchen – ein Tag „Besinnungszimmer“.
Kinderarbeit. Selbst die ganz Kleinen blieben nicht verschont, mussten die Betriebskosten erwirtschaften. So sparten Kirchen und Staat Milliarden. Manche Heime verliehen die Jugendlichen an Bauern und Industriebetriebe. Die zahlten gut – in die Kassen der Heime. Für die Jugendlichen selbst blieben nur Pfennig- Beträge. Zwangsarbeit statt Schul- und Berufsausbildung. „Ein Verbrechen“, sagt Dietmar Krone, ehemaliges Heimkind. Wie so viele heute auf Grundsicherung angewiesen.
Etwa eine monatliche Opferrente, weil es sich um systematisches Unrecht und keine Einzelfälle handelte. Dafür demonstrierten sie. Der „Runden Tisch“ sah es anders.
Link:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...lzd985vfFnyJwKCV0a8P4fQ&bvm=bv.42768644,d.bGE
Holocaust: ja was denn nun - gilt das Unfehlbarkeitsprinzip oder gilt es nicht?