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ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
Jetzt müsste sich doch jede/r irgendwo finden...
Aus einem Rundschreiben des BMSFJ:
Darauf aufbauend heißt es in meiner Behörde:Eine wesentliche Änderung des BGleiG betrifft die verbindlichen Vorgaben für Bundesbehörden zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache:
„Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, die Dienstvereinbarungen der Dienststellen sowie die Satzungen, Verträge und Vertragsformulare der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den Schriftverkehr.“ (§ 4 Absatz 3 BGleiG)
Frauen sind nicht als Männer anzusprechen und die Texte sollen auch im Übrigen die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sprachlich ausdrücken.
Weiterhin heißt es auch:
sowieRechtschreibung: Der Bund hat die Regeln der deutschen Grammatik und Rechtschreibung zu beachten. Nach der vom Deutschen Rechtschreibrat am 26. März 2021 veröffentlichten Auffassung, die für den Bund verbindlich ist, sind Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation nicht zu verwenden: Asterisk („Gendersternchen“), Binnendoppelpunkt, Binnenunterstrich („Gender-Gap“) sowie andere Kurzschreibungen wie Schrägstriche oder ein großes Binnen-I, die zwei Wörter zu einem Wort verbinden.
Ausnahmen:Vermeidung des generischen Maskulinums: Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird nicht zum Ausdruck gebracht, wenn Frauen mit einem Substantiv (Hauptwort) in der männlichen Form („Kunde“) bezeichnet werden, obwohl zu diesem Wort auch eine weibliche Form („Kundin“) existiert.
• Regelmäßig nicht betroffen von der Regel sind männliche Pronomina wie „jemand“ oder „wer“, für die es keine weibliche Form gibt. Die Verwendung (z. B. „jemand, der“ oder „wer (…), der“) kann überprüft werden, ist aber weiterhin sprachlich korrekt, selbst wenn sich die Aussage nach dem Kontext ausschließlich auf eine Frau beziehen kann.
• Geschlechtergerechte Sprache drückt die Gleichstellung zwischen Menschen aus, weshalb die Bezeichnung juristischer oder abstrakter Personen („der Arbeitgeber“) grundsätzlich nicht von der Regel betroffen ist. Die Wirkung solcher Begriffe kann im Einzelfall überprüft werden.
• Bei Komposita gilt das Bestimmungswort grundsätzlich als neutral („Ministerpräsidentenkonferenz“), weil es das Grundwort (-konferenz) nur näher bestimmt.
In einem anderen Forum verfolge ich derzeit auch eine Diskussion zum Thema gendergerechte Sprache. Hier unten habe ich den Beitrag reinkopiert - es handelt sich um ein ministeriales Rundschreiben....und nicht um Wunschdenken der queeren Community.
Ohh, das sehe ich aber ganz anders.Nein Gotti, dass jeder Mensch so lebt, wie er/sie/es will, ist zu wenig. Die Mitmenschen müssen das auch akzeptieren. Solange es eine relevante Anzahl an Leuten gibt, die dagegen agitieren, in welcher Form auch immer, ist Handlungsbedarf gegeben. Denen muss man sofort eine vor den Latz knallen,
Ich wäre schon zufrieden, wenn der /die/das Mensch/en trotz ausufernder Verhunzung der Sprache wenigstens die korrekte Anwendung einer Konjunktion beherrschten.In einem anderen Forum verfolge ich derzeit auch eine Diskussion zum Thema gendergerechte Sprache. Hier unten habe ich den Beitrag reinkopiert - es handelt sich um ein ministeriales Rundschreiben....und nicht um Wunschdenken der queeren Community.
...Und dann hört es bei mir schon auf, weil ich keine Ahnung habe, von was du gerade redest.........die korrekte Anwendung einer Konjunktion beherrschten.
Hallo Matsch, nicht missverstehen, mein Beitrag bezog sich nicht auf Dich sondern auf viele hier und außerhalb dieses Forums , die mit das und dass nicht klarkommen. Wurde schon öfter durchgekaut. Ab in die Schublade damit, es wird sich nichts ändern....Und dann hört es bei mir schon auf, weil ich keine Ahnung habe, von was du gerade redest.....
Meine Schulbildung hat ausgereicht, um mir ein gutes Gefühl für die Sprache zu geben, aber nicht um sie durch Begriffe erklären zu können....und da geht es mir wohl wie den meisten hier?