Verkehrskontrolle in FSH

Selten so viel Schwachsinn gelesen. Es gibt Gesetze, die vorschreiben, dass 2 Polizistinnen keine Kontrolle durchführen
dürfen?
Solch ein Gesetz gibt es NICHT!!!!!!!!!
Und wenn doch, soll es mal zitiert werden. Na, gut. Vielleicht
im Ausland. In Niedersachsen NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
.
Du hast für dein "Unterfangen" einen Thread aufgemacht. Das finde ich weniger schön. Aber ich trag es dir nicht nach,wollte es nur gesagt haben.
 
Raider,

ich dachte hier Forum könnte jeder seine Meinung frei äussern, also nehme ich mir die Freiheit auch einen neuen Thread auf zu machen und zwar ohne dich zu fragen.
Sollte es jemanden stören, dann würde sicherlich einer der Admins sich dazu äussern, oder wie es in der Vergangenheit vorgekommen den Thread einfach löschen.
 
dann weißt du mehr wie mein kumpel.und der ist seit 34 jahren beamter.es ist nicht zulässig,das zwei politessen eine kontrolle durchführen dürfen.sie dürfen zusammen streife GEHEN aber keine kontrollen durch führen.ist halt so
 
es mag ja Gesetze geben die das unterbinden. Fakt ist das die Dame allein vor mir stand und mich kontroliiert hat, der Kollege/in saß im Auto hat seinen Arsch nicht raus gewegt.
Aber vielleicht wird das ja Brandenburg nicht so eng gesehen.
 
Von mir aus dazu so viel: Ich wurde schon des öfteren kontrolliert, weil ich nachts ziemlich oft unterwegs bin (oder besser war). Im 100 % femininen Outfit – nur die Daten im Personalausweis bzw. Führerschein haben nicht dazu gepasst. Selbst im konservativen Bayern war das nie ein Problem. Haben die Papiere und der Alko-Test gestimmt – nix ist passiert. So lange man nichts "verbrochen" hat, ist es der Polizei egal, was man trägt. Es gibt ja in den Gesetzbüchern keinen Paragraphen, der besagt, dass "Männer" immer Baumwollsocken zu tragen haben…
 
@ Marion, genau so ist: Die Polizei schreitet nur dann, ein, wenn die Kleidung öffentliches Ärgernis erregt. Das ist sicherlich der Fall, wenn man nur mit FSH und ballerinas, aber ohne Shorts oder Rock durch eine Innenstadt läuft, was ja auch schon mal vorgekommen sein soll. Wie man im Auto sitzt, ist egal, sofern man sich an die Straßenverkehrsordnung hält und seinen Wagen ordnungsgeäß lenkt. !
 
Polizisten/Polizistinnen sind für solche Situationen ausgebildet und daher schwer zu überraschen. Außerdem erleben sie im Dienst ganz andere Sachen.

Originalzitat aus den Ausbildungsunterlagen der österreichischen Polizeianwärter:

Ungewöhnliche Bekleidung:

Ein Mann entsteigt bei einer Kontrolle dem Fahrzeug in Frauenkleidern.

a) Prüfung, ob die Bekleidung besonders aufreizend ist. Das wäre gegeben, wenn Unterwäsche oder das Geschlechtsteil frei sichtbar wären. In dem Fall sind geeignete Maßnahmen anzuordnen, eine ordentliche Adjustierung herzustellen. Ist das aus eigenen - mitgeführten - Bekleidungsstücken nicht möglich, ist der Mann in Verwahrung zu nehmen, bis öffentlichkeitsgerechte Bekleidung besorgt wurde. Die Personalien sind aufzunehmen und ein Verfahren gemäß Vergehen § 183a einzuleiten.

b) Ist die Bekleidung in Ordnung, ist der Mann ohne Verweis auf seine Bekleidung normal zu beamtshandeln.
Hallo Kuli, sind die von Dir zitierten Ausbildungsrichtlinien auch in Deutschland so oder so ähnlich vorhanden ? Natürlich bin ich schon in Shorts oder Jogginghose mit Strumpfhose drunter Auto gefahren. Gilt die Strumpfhose dann als offen getragene Unterwäsche ? Ich bin aber noch niemals kontrolliert worden. Wie würde die Polizei hier in Deutschland reagieren ?
 
Gilt die Strumpfhose dann als offen getragene Unterwäsche ?

Selbstverständlich gilt die Strumpfhose als offen getragene Unterwäsche. Genau deswegen werden ja auch alle Frauen in Rock und Strumpfhose auf der Stelle verhaftet. Sieht man doch andauernd, oder? Dämmert´s euch nun, warum die armen Mädels lieber in Hosen rumlaufen?
 
Ungewöhnliche Bekleidung:

Ein Mann entsteigt bei einer Kontrolle dem Fahrzeug in Frauenkleidern.

a) Prüfung, ob die Bekleidung besonders aufreizend ist. Das wäre gegeben, wenn Unterwäsche oder das Geschlechtsteil frei sichtbar wären. In dem Fall sind geeignete Maßnahmen anzuordnen, eine ordentliche Adjustierung herzustellen. Ist das aus eigenen - mitgeführten - Bekleidungsstücken nicht möglich, ist der Mann in Verwahrung zu nehmen, bis öffentlichkeitsgerechte Bekleidung besorgt wurde. Die Personalien sind aufzunehmen und ein Verfahren gemäß Vergehen § 183a einzuleiten.

Daran mußte ich bei diesem Foto denken. Das ist wohl grenzwertig und zwar ganz egal, ob ein Mann oder eine Frau drin steckt.
 
Wäre aber so manchem sehr recht, wenn die Frauen so herumlaufen würden, denke ich mal.

Ja freilich, und zwar ALLE. Das wär dann nämlich eine derartige Überreizung für die Männer, daß die reihenweise in Ohnmacht fielen.
 
Schade das man so etwas nicht sieht, wäre doch mal ein schöner Anblick, das mit den Bilder von Daphne
 
Tatsache ist aussie das du bei der Threaderöffnung nicht die Wahrheit geschrieben hast.
Das hast du dann auch zugegeben in der Form,als das du sagtest das du da deiner Fantasie freien lauf gelassen hast.
Wenn dann steh auch dazu.
Es ist nicht erlaubt das zwei Frauen ohne Männlichen Beamten Streife fahren dürfen,bzw Kontrollen durchführen dürfen!
Das ist Fakt!
LG.Raider:p
 
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