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In dem geschilderten Fall hätte zunächst eine Abmahnung erfolgen müssen, gegebenenfalls hätte hier auch erst einmal eine mündliche Aufforderung bezüglich der Bekleidung ausgereicht.
Die Begründung, wie von Bürotrottel angeführt, daß man "solche Mitarbeiter" nicht weiter beschäftigen kann, ist unwirksam.
also das meine ich auch, da dürfte noch mehr dahinter stecken !
warscheinlich war bürotrottel der geschäftsleitung schon länger
ein dorn im auge.