Strumpfhosen abkaufen verboten?

Aber wie schon Satinlook schrieb, welches Gesetz sollte das verbieten ?

Da würden mir schon ein paar einfallen. In unserer Rechtswelt ist die Lage in vielerlei Hinsicht schwierig, verworren und unübersichtlich, so dass sogar Profis nicht selten schon angesichts der puren Themenvielfalt und Komplexität vor rechtlichen Fragen kapitulieren. Unter anderem aus diesem Grund gibt es Spezialisten für bestimmte Rechtsgebiete. Umso mehr verwundert es mich, wie munter hier ohne Sachkenntnis drauflos geraten wird.
 
Das hier etwas anderes als "geraten" wird, ist jedoch jedem klar, darum sehe ich darin auch kein Problem.

Ich habe nicht nach einer LÖSUNG, sondern nach MEINUNGEN gefragt, diese habe ich bekommen und bin dafür dankbar:)
 
Funktelefonrechnungen in Höhe von 300 Euro sind aber praktisch gar nicht möglich, weil es ja von allen großen Anbietern Pauschaltarife gibt.

Och...

Abgesehen davon, dass man den falschen Tarif haben kann und so beim Telefonieren und vor allem beim SMS-en auch schon ein ganz erkleckliches Sümmchen zusammen kommt, gibt es auch noch das Zauberwort "Zusatzdienste". Und da sind 300 Euro absolut nicht unmöglich. Ein paar coole Klingeltöne um je 2 Euro, ein paar Handyspiele um je 25 Euro und so weiter und so weiter. Jedes für sich ja gar nicht so teuer. Aber wenn einem täglich langweilig ist...
 
Ich glaube nicht, dass es illegal ist. Der normale Kontext einer Strumpfhose ist kein sexueller. Vielleicht gibt es aber auch ein paar komische Dschungelparagraphen, die irgendwas anderes sagen.

Wenn man Strumpfhosen als Fetisch hat und sie sexualisierst, stellen sich für mich 2 Fragen.

1. Ist es moralisch ok, dass die Verkäuferin minderjährig ist
2. + das verwandtschaftliche Verhältnis

Ich denke da sollte am Ende ein klares Nein rauskommen. Meine Meinung
 
Also ich seh das Ganze aus einer noch etwas anderen Perspektive:

Abgesehen davon, dass "18" nur ein vom Gesetz her vorgegebenes Volljährigkeitsalter ist (und letztlich ist damit doch der eine schon reifer als der andere und es hängt vom Einzelfall ab) finde ich den eigenen moralischen Anspruch sehr viel interessanter.

Nebenbei: Die Kinder dürfen auch vor der Volljährigkeit offiziell Sex haben. Nun weiss ich nicht, was schlimmer geahndet wird, der vollzogene Akt oder der Erwerb eines Fetisch-Objekts...?

Naja, obwohl, auch hier hat man schon manche Überraschung erlebt, manchmal muss mans nicht verstehen, gg.

Grundsätzlich gilt:

Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.


Aaaaaber, nun zu meinem Problem:

Wenn sie eine vakante Rechnung am Start hat, und das Angebot deshalb gemacht hat, dann soll ihre Notlage ausgenutzt werden.

Das empfinde ich als tatsächlich hoch verwerflich.


Wie Pezi schon sagte: Wer helfen will, der leiht, ich würde sogar so weit gehen zu sagen, der SCHENKT die Kohle.

Aber die Versuchung, sich das Deckmäntelchen des Karitativen überzustreifen, ist groß.

Ich bin da sehr sensibilisiert, ich hab schon ganz oft nen Kotzreiz bekommen, wenn diese Typen, die zum einschlägigen Vergnügen z.B. nach Thailand fahren, damit kommen, sie täten den Kindern ja noch einen Gefallen, so arm wie sie wären.

Daher denke ich, sollte man das auch "im Kleinen" besser nicht tun.

Naja, ICH würds nicht tun.

Moral ist ja dann doch eine sehr persönliche und individuelle Sache.



SiSi <--- hat für heute genug moralisiert ;)
 
Zum Rechtlichen: Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (BGB §106), sämtliche von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte (dazu gehört z.B. auch der mündlich vereinbarte und durchgeführte Verkauf eines Gegenstandes) sind schwebend unwirksam und bedürfen der Genehmigung der gesetzlichen Vertretung (in der Regel die Eltern). Es gibt dazu ein paar Ausnahmen (Taschengeldparagraph, Annahme von Schenkungen etc.), die rechtliche Grauzonen beseitigen aber für den hier angeführten Sachbestand nicht relevant sind. Kurzum: (rechts-)theoretisch darf jemand unter 18 gar nichts verkaufen. Interessant ist auch, dass das Gesetz den Begriff "Fetisch" in diesem Zusammenhang nicht kennt: der Zweck, dem der Kaufgegenstand zugeführt wird, ist für das Rechtsgeschäft unerheblich (Ausnahme: bildhafte Darstellungen).
In der Praxis kommt meistens §107 BGB (Vorteilhaftes Rechtsgeschäft, "Taschengeldparagraph") zur Anwendung, dadurch wird z.B. die Teilnahme an Flohmärkten u.ä. legalisiert. Problematisch wird in diesem Zusammenhang allerdings die gewerbsmäßige Ausübung.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht in die Sache bringen.

lg, oloshan

PS: moralisch teile ich die Einstellung von Pezi und Silky_Sin, so hat die Situation nämlich unabhängig vom Alter einen schalen Beigeschmack.
 
Ja, dafür würd ich meine Hand bei Heiko ins Feuer legen:p

L.G.
Satinlook

Auch wenn wir oft total andere Meinungen haben, aber in der Hinsicht sind wir Zwei uns einig, stimmts ! ;):D

Zitat von Kuli: "Och...

Abgesehen davon, dass man den falschen Tarif haben kann und so beim Telefonieren und vor allem beim SMS-en auch schon ein ganz erkleckliches Sümmchen zusammen kommt, gibt es auch noch das Zauberwort "Zusatzdienste". Und da sind 300 Euro absolut nicht unmöglich. Ein paar coole Klingeltöne um je 2 Euro, ein paar Handyspiele um je 25 Euro und so weiter und so weiter. Jedes für sich ja gar nicht so teuer. Aber wenn einem täglich langweilig ist... "

Ja, da hast hast Du wohl Recht und ich Unrecht. Das sehe ich ein.
 
Verboten

Zum Rechtlichen: Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig (BGB §106), sämtliche von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte (dazu gehört z.B. auch der mündlich vereinbarte und durchgeführte Verkauf eines Gegenstandes) sind schwebend unwirksam und bedürfen der Genehmigung der gesetzlichen Vertretung (in der Regel die Eltern). Es gibt dazu ein paar Ausnahmen (Taschengeldparagraph, Annahme von Schenkungen etc.), die rechtliche Grauzonen beseitigen aber für den hier angeführten Sachbestand nicht relevant sind. Kurzum: (rechts-)theoretisch darf jemand unter 18 gar nichts verkaufen. Interessant ist auch, dass das Gesetz den Begriff "Fetisch" in diesem Zusammenhang nicht kennt: der Zweck, dem der Kaufgegenstand zugeführt wird, ist für das Rechtsgeschäft unerheblich (Ausnahme: bildhafte Darstellungen).
In der Praxis kommt meistens §107 BGB (Vorteilhaftes Rechtsgeschäft, "Taschengeldparagraph") zur Anwendung, dadurch wird z.B. die Teilnahme an Flohmärkten u.ä. legalisiert. Problematisch wird in diesem Zusammenhang allerdings die gewerbsmäßige Ausübung.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht in die Sache bringen.

lg, oloshan

PS: moralisch teile ich die Einstellung von Pezi und Silky_Sin, so hat die Situation nämlich unabhängig vom Alter einen schalen Beigeschmack.
Leute Ihr könnt schreiben was Ihr wollt-ES IST VERBOTEN BILDMATERIAL VON MINDERJÄHRIGEN ZU BESITZEN.Erst recht verkauft von einer Minderjährigen.Und moralisch sollte man es schon so sehen---Was würdet Ihr machen wenn es eure Tochter wäre.
Die einem Bekannten von euch--oder auch nicht bekannt-- Ihre getragenen Strumpfhosen verkaufen würde???????
Und womöglichst noch mit Fotos dazu,ich glaube ich wäre nicht so erfreut darüber.
 
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht in die Sache bringen.

Nicht wirklich, denn diese allgemeinen (wenn auch nicht grundsätzlich falschen) auszugsweisen Ausführungen zum Thema Vertragsrecht treffen natürlich zunächst auf jedes Rechtsgeschäft zu, und zwar unabhängig von der Rechtmäßigkeit nach anderen als den angeführten Vorschriften. Es wird zwar erklärt, dass Minderjährige nicht beliebig Geschäfte abschließen können, die Frage, ob die von Threadstarter angefragten Geschäfte "legal" oder mit Strafe bedroht sind, bleibt auch nach dieser Stellungnahme weiterhin offen.

Zum moralischen Aspekt ist meiner Meinung nach genug gesagt worden. Vor allem SiSi´s Aussage "Aber die Versuchung, sich das Deckmäntelchen des Karitativen überzustreifen, ist groß." finde ich ausgesprochen bedenkenswert.
 
Wäre der Fall anders gelagert (rechtlich) wenn das Mädchen ein paar alte Schuhe oder einen Stapel Pokemon Karten auf dem Trödel verkauft? Ich denke nicht das der Endverwendugszweck (solange legal) einfluss auf das Rechtsgeschäft hat.
 
Das hier etwas anderes als "geraten" wird, ist jedoch jedem klar, darum sehe ich darin auch kein Problem.

Ich habe nicht nach einer LÖSUNG, sondern nach MEINUNGEN gefragt, diese habe ich bekommen und bin dafür dankbar:)

das macht nichts,
wir diskutieren gerne munter weiter und loten das thema zur gänze aus. ;):D
:bär:
 
Wäre der Fall anders gelagert (rechtlich) wenn das Mädchen ein paar alte Schuhe oder einen Stapel Pokemon Karten auf dem Trödel verkauft? Ich denke nicht das der Endverwendugszweck (solange legal) einfluss auf das Rechtsgeschäft hat.

Nein, nicht der Endverwendungszweck, aber beispielsweise die Ware an sich könnte eine gewisse Rolle spielen. Der Verkauf von Schuhen oder Pokemonkarten wäre sicherlich unproblematisch. Wie wäre es aber mit Waffen, Drogen oder pornographischen Artikeln? Oder um es noch "harmloser" zu machen, der Verkauf von harten Alkoholika an Jugendliche, vollkommen unabhängig davon, ob der Jugendliche das Zeug selbst konsumieren will oder ob er es für seinen trunksüchtigen Erziehungberechtigten erwerben will? So gesehen: ja, der Fall wäre tatsächlich möglicherweise (rechtlich) anders gelagert ...
 
Wie wäre es aber mit Waffen, Drogen oder pornographischen Artikeln? Oder um es noch "harmloser" zu machen, der Verkauf von harten Alkoholika an Jugendliche, vollkommen unabhängig davon, ob der Jugendliche das Zeug selbst konsumieren will oder ob er es für seinen trunksüchtigen Erziehungberechtigten erwerben will? So gesehen: ja, der Fall wäre tatsächlich möglicherweise (rechtlich) anders gelagert ...

das regelt das jugendschutzgesetz
BMFSFJ - Gesetze - Jugendschutzgesetz (JuSchG)
 
Leute Ihr könnt schreiben was Ihr wollt-ES IST VERBOTEN BILDMATERIAL VON MINDERJÄHRIGEN ZU BESITZEN

Pornographisches Bildmaterial und hier ist die gesetzliche Formulierung sehr allumfassend: "Pornographie...ist die grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“. Damit sind vordergründig "normale" Bilder wenn sie beim Betrachter einen sexuellen Reiz auslösen ebenfalls als pornographisch einzustufen - was die angesprochenen Fotos höchst problematisch macht (in meiner ersten Antwort hatte ich das überlesen).

Morx schrieb:
Nicht wirklich, denn diese allgemeinen (wenn auch nicht grundsätzlich falschen) auszugsweisen Ausführungen zum Thema Vertragsrecht treffen natürlich zunächst auf jedes Rechtsgeschäft zu, und zwar unabhängig von der Rechtmäßigkeit nach anderen als den angeführten Vorschriften. Es wird zwar erklärt, dass Minderjährige nicht beliebig Geschäfte abschließen können, die Frage, ob die von Threadstarter angefragten Geschäfte "legal" oder mit Strafe bedroht sind, bleibt auch nach dieser Stellungnahme weiterhin offen.

Dann versuche ich, meine Aussage zu präzisieren: da Minderjährige keine Geschäfte abschliessen können, ist der Verkauf illegal - strafrechtliche Konsequenzen für den Käufer hat das aber nur, wenn er von der Minderjährigkeit des Verkäufers weiß (das hätte per se aber nur Auswirkung auf das Widerrufsrecht - BGB $109), diese bewusst ausnützt (was im konkreten Fall gegeben ist) und zum Verkauf genötigt hat. Dann wird ein Staatsanwalt versuchen, den Käufer strafrechtlich aufgrund Nötigung (StGB $240) zu belangen (bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe), wobei man ab diesem Zeitpunkt sehr wohl die sexuell Motivation berücksichtigen kann (Abs.4) und damit von sechs Monaten bis fünf Jahren ausgehen muss (schwere Nötigung zur sexuellen Handlung - sehe ich gegeben, da die angesprochen junge Dame weiß, wieso die Strumpfhose gekauft wird).

Waffen, Drogen, pornographische Artikel und Alkohol.
Wie Pezi richtig angemerkt hat, gibt es dafür eigene gesetzliche Bestimmungen - deren Ausführung würde die Diskussion hier wohl sprengen.

lg, oloshan
 
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