Nur Die, Reklamation?

Vielen Dank für den Ausflug ins Produkthaftungs- und Gewährleistungsrecht. Mir wäre darüber hinaus auch wichtig ob ihr ähnliche Erfahrungen mit der Marke gemacht habt oder ob ich nur ne Montags-FSH hatte....
 
Solange die Verpackung ungeöffnet ist, ja.

Als Händler wollen wir nicht von " Aufwand " sprechen !
Wir wollen Kunden glücklich machen und nicht vergraulen.

@ Imaginaerum
Hersteller bezahlen die Maschinen, Personal, Miete, Steuern, etc.
Ob da viel bei hängen bleibt ?
 
Solange die Verpackung ungeöffnet ist, ja.

Als Händler wollen wir nicht von " Aufwand " sprechen !
Wir wollen Kunden glücklich machen und nicht vergraulen.

@ Imaginaerum
Hersteller bezahlen die Maschinen, Personal, Miete, Steuern, etc.
Ob da viel bei hängen bleibt ?
Bei nur die bleiben ca 35-48% Spanne beim Händler also sints 1,60 was nur die überbehält ;)
 
Solange die Verpackung ungeöffnet ist, ja.
Ein Produktmangel kann aber erst nach öffnen der Verpackung festgestellt werden.

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Gewährleistung bei Kleidung – Verkäuferpflicht?
Die Gewährleistungsansprüche von Käufern beziehen sich nur auf die Kleidung, die wegen bestimmter ersichtlicher Mängel zurückgegeben wird. Ein gesetzliches Rückgaberecht für Kleidung gibt es nicht, auch wenn der Volksmund davon ausgeht. Entspricht die gekaufte Hose nicht mehr dem eigenen Geschmack, muss der Verkäufer sie nicht zurückzunehmen. Oft räumen Verkäufer ihren Kunden allerdings freiwillig ein Rückgaberecht ein. Besteht die Möglichkeit auf Rückgabe wird dies auf dem Kassenbon oder an den Schaufenstern des Geschäfts ausgehängt. Auch die Rückgabefrist ist hier vermerkt.
Ist die Hose allerdings beschädigt, muss man die mangelhafte Ware nicht akzeptieren. Die Rechte des Käufers bei Mängeln ist im § 437 BGB geregelt. Es gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung bei Kleidung. Der Verkäufer ist damit in der Pflicht, dem Käufer nach § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches „Nacherfüllung“, „Rücktritt vom Vertrag“, „Schadensersatz“ oder „Ersatz für vergebliche Aufwendungen“ zu gewähren. Die sogenannte Garantie beruht auf freiwilliger Basis des Verkäufers und entspricht damit keiner gesetzlichen Verpflichtung.
Reklamation – wie lange möglich?
Beim Kauf entsteht zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag. Dieser beinhaltet Rechte und Pflichten für die beiden Vertragspartner. Die Möglichkeit der Reklamation wird von der sogenannten Verjährungsfrist begrenzt. Nach dem Kauf hat der Käufer insgesamt zwei Jahre Zeit, bis die Gewährleistung bei Kleidung verwirkt ist. Zudem ist gesetzlich festgeschrieben, dass die fehlerhafte Ware nach sechs Monaten dem Verkäufer als Beweislast vorzuliegen hat. Die Ansprüche auf Gewährleistung gelten gegenüber dem Verkäufer. Der Hersteller ist nicht in der Pflicht, Gewährleistung bei Kleidung zu leisten. Bei einem Kauf im Internet gelten wiederum andere Regeln. Der Online-Käufer hat nach Erhalt der Ware zwei Wochen Zeit von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
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Zu beachten ist natürlich der feine Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt - Garantie ist freiwillige Leistung von Händler oder Hersteller. Zudem tritt nach 6 Monaten die sog. Beweislastumkehr inkraft, d.h. nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

Aber soweit braucht man gar nicht gehen Mangelhaffte Ware sollte natürlich so schnell wie möglich nach erhalt der Ware beanstandet und reklamiert werden. Also nach erhalt aus der Packung nehmen und einmal drüber schauen - kommt man damit erst nach 3 oder 4 Wochen an ist das blöd.
Stellt man dabei jedoch fest, dass due Strumpfhose mangelhaft ist, da Nähte nicht zusammen genäht sind oder der Bund der Strumpfhose nur auf halber länge angenäht ist, dann muss man das natürlich nicht hinnehmen oder sein Geld abschreiben, weil man die Packung schon geöffnet hat.
 
Sind das Firmeninterna, die Du da raus haust :D ?

Wir kaufen nicht bei "Nur die" ein, weil die Konditionen für uns keinen Sinn ergeben.
Wenn man bedenkt, dass wir Retouren, Verpackung, Porto, Steuern, mit in den EK Preis einberechnen müssen,
bleibt für uns nichts über ;)
 
Sind das Firmeninterna, die Du da raus haust :D ?

Wir kaufen nicht bei "Nur die" ein, weil die Konditionen für uns keinen Sinn ergeben.
Wenn man bedenkt, dass wir Retouren, Verpackung, Porto, Steuern, mit in den EK Preis einberechnen müssen,
bleibt für uns nichts über ;)
In der Tat ich bin im Handel tätig.
Wir haben in underen Läden auch kleine Regale von Nur Die in einem Markt läuft es sogar nicht so gut da reicht die Spanne mir nicht aus das sich das rentiert da haben wir uns sogar geenigt den Regalplatz zu räumen für schreibwaren
 
schon krass, aus der einfachen Frage wie man damit umgeht :D wird nen "streit" um §§§§§
 
Nein kein Streit.
Vielleicht als kleine Aufklärung.

Ist doch mal interessant, wie sich ein Preis zusammen setzt ;)

Paragraphen kennen wir doch, gerade wir in DE :D
 
Sorry, das war nicht Ziel meiner Frage, trotzdem danke an alle die sich gemeldet haben. Ich werde es nochmal mit nur Die probieren.....
 
Nein kein Streit.
Vielleicht als kleine Aufklärung.

Ist doch mal interessant, wie sich ein Preis zusammen setzt ;)

Paragraphen kennen wir doch, gerade wir in DE :D

Na du müsstest doch auch wissen wie die Preise sind ;)
Ich weiß nicht wi ihr arbeitet ob ihr Provision bekommt oder ebne die Waren fest einkaufen müsst. Gibt ja verschiedene Modelle...

Und Maschinen für die Herstellung, da freut sich jeder Buchhalter ;) Ich sage nur AbschreibungenFürAufwendungen. Damit relativierst du deinen Gewinn den du daer weniger versteuern musst.
 
Mir wäre darüber hinaus auch wichtig ob ihr ähnliche Erfahrungen mit der Marke gemacht habt oder ob ich nur ne Montags-FSH hatte....
Nein, nie schlechte Erfahrungen mit "nur die" gemacht oder ne kaputte Strumpfhose in der Packung gehabt - in den ganzen letzten 25 Jahren nicht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja @ Imaginaerum,

aber die Anschaffung solcher Maschinen, fallen ins Gewicht.
Wer da nicht sehr gut kalkulieren kann, der hat eben verloren.

Und zur Verpackung.
Wir prüfen im Vier-Augen Prinzip.

Natürlich kann da auch mal was schief " gehen ".
 
Habt ihr ähnliche Erfahrungen und wie handhabt ihr es mit Reklamationen?
Ich hatte vor langer langer Zeit mal eine Microfaser-Strumpfhose erwischt, bei der die Naht an der Fußspitze nicht durchgenäht war. Es klaffte dort ein ziemliches Loch. Dass hier ein Produktionsfehler vorlag, war nicht von der Hand zu weisen. Die Strumpfhose kostet damals irgendwas bei 5 Euro. Der Aufwand (und evtl. Ärger) für Reklamation beim Händler war's mir dann aber nicht wert und so habe ich die Strumpfhose direkt der Entsorgung zugeführt.

Anders gelegen war das mal bei einer Jacke, bei der nach etwa 4 Monaten aus heiterem Himmel mehrere Nähte aufgedröselt sind. Bei der fand ich das dann wegen des Preises dann doch nicht mehr so lustig und habe die aufspringenden Nähte beim Händler als Mangel reklamiert und mangelfreien Ersatz oder Rücknahme gefordert. Erst wollte die Verkäuferin nicht so richtig, weil der Kauf angeblich schon zu weit zurück liegen würde und die Jacke bereits getragen war. Nach kurzer Diskussion hat sie dann aber doch die Jacke zurückgenommen und den Kaufpreis zurückerstattet (mangelfreier Ersatz war nicht mehr verfügbar, da bereits Kollektionswechsel war). Für die zwischenzeitliche Nutzung hätte sie zwar durchaus eine Entschädigung in Abzug bringen können - hat sie aber nicht getan (warum auch immer).

Wie beschrieben mach ich das immer ein wenig von Aufwand und Nutzen abhängig, ob ich mangelhafte Ware reklamiere oder nicht.
 
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