darkgirl
Alter Hase
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danke für deine Antwort, aber damit ist mir nicht weitergeholfen. Es ist nicht meine Aufgabe bei Krankenhäusern nachzufragen, ob deine Behauptung stimmt, sondern ich frage dich nach Quellen und Beweisen, die deine Behauptung belegen. Bisher hast du nichts dergleichen gebracht, von daher werde ich das Ganze jetzt nicht weiter verfolgen. Es sei denn, da kommt noch etwas stichhaltiges von dir.hallo darkgirl!! zu deiner frage,es dürfen beide nicht sichtbar sein,weder lackierte fussnägel und nylons,da feinstrumpfhosen zur reizwäsche angehöhren,früher vor 40 jahren dürften die schwestern noch kittel tragen,sie bekamen sogar weisse 20 den strumpfhosen vom spital,bei privatkliniken könnte es schon mal vorkommen dass die schwestern nylonstrümpfe sichtbar tragen,da dürfte die regelung vermutlich nicht gelten.aber du kannst ja mal in einen öffentlichen krankenhaus bei der verwaltung dich erkundigen,die haben die kleiderordnung sicherlich schriftlich,ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen,liebe grüsse pezzibär,meine kousine ist seit 1981 dipl.krankenschwester die hat mir das auch bestättigt!,!
Siehe auch hier was Krabat geschrieben hat, keine der angeführten Verordnungen enthält entsprechende Passagen. Sehr merkwürdig.
in den im Internet zugänglichen Verordnungen werden Strumpfhosen genauso wie Unterwäsche nicht erwähnt. Die Aussage von pezzibär findet dort keine Bestätigung. Es liegt nirgends ein ausdrückliches Verbot vor.
In den einzelnen Bereichen müssen bei der Kleidung diverse Schutzverordnungen und Hygeneverordnungen beachtet werden, das betrifft aber die Überbekleidung
Beispiele/Quellen:
Bekleidung - bgw-online
www.bgw-online.de
Und sorry, aber Feinstrumpfhosen = Reizwäsche, da muss ich echt lachen.