nylonpärchen schrieb:bei mir sagt die Polizei immer :
Sind sie mit dem Bußgeld von 30€ einverstanden?
Ist kein Bußgeld, sondern Verwarnung!
Wird diese Forderung als Bußgeld öffentlich gestellt, gilt es als Verfahrensfehler, und 0,nix ist fällig! Anwaltskosten zahlt Rechtsschutz.