Feedback zu "Neuausrichtung der Galerie"

Ich hab nochmal den Thread durchgestöbert. Ihr denkt alle an den Erhalt des Forums, das ist sicherlich auch richtig :) .

Was mir viel wichtiger wäre ist , daß die Betreiber der Seite (Quasi & Co) *grübel verstößt die Bezeichnung gegen ein Copyright ;-) *, die sich wirklich mit viel Engagement die Mühe machen dieses Board aufrecht zu erhalten, darüber hinaus nicht noch unnötigerweise zusätzlich finanziell, oder gar durch unnötigen Streß belastet werden.

*offtopic*

mal herzlichen Dank, mir gefällt das Forum richtig gut
 
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tja der eine kollege mit dem link auf heise hat recht......

ich habs ja vor 3 wochen schonmal gesagt, ob keine bedenken hier sind....
mit den pics, hat auch niemand so passend drauf reagiert......hab mal den text von heise hier reingepostet, würde also voll auf den quasi gehen.....
aber lest selber, nochmal danke an den dieger-vip!

hier der text vom sheriff von nothingham:


Ein Beispiel dafür sind die seltsamen Vorgänge um das so genannte „Hamburger Forenurteil“ gegen den Herausgeber dieser Zeitschrift. Vor der im Eilverfahren ergangenen Entscheidung galt es als gängige Rechtsprechung, dass der Betreiber eines Forums für einen dort von einem Nutzer platzierten Beitrag erst nach Kenntnisnahme in Haftung genommen werden konnte. Das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen den Heise Zeitschriften Verlag [1] weicht von diesem Prinzip ab, das aus der gesetzlich festgelegten Haftungsprivilegierung für Diensteanbieter abgeleitet ist.
Lange bevor zu diesem Urteil überhaupt eine verwertbare Begründung des Gerichts vorlag, setzten Rechtsanwälte für ihre Mandanten die bewährte Praxis außer Kraft und begannen, Forenbetreiber unmittelbar kostenpflichtig abzumahnen. Der Satz „Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg obliegt einem :eek: Forenbetreiber :eek: die volle rechtliche Haftung für online gestellte Beiträge anderer Nutzer“ etwa aus der Abmahnung eines Frankfurter Anwalts klingt für den Empfänger erst einmal überzeugend. Diese Auffassung hat das Gericht aber weder wörtlich noch sinngemäß geäußert, sie entspringt einzig der Fantasie des Anwalts. Davon abgesehen ist das Urteil bis zum heutigen Tage nicht rechtskräftig.
Im konkreten Fall hat sich der abgemahnte Forenbetreiber nach seinen eigenen Recherchen im Web dazu entschlossen, gegen die Abmahnung vorzugehen. Im Mai reichte er eine negative Feststellungsklage ein, um gerichtlich prüfen zu lassen, ob der Anspruch des vermeintlichen Verletzten trotz der mehr als dürftigen Begründung Bestand hat. Für ihre fehlerbehaftete Rechtsbelehrung wollte die Kanzlei vom Forenbetreiber übrigens 1843,24 Euro kassieren.
 
würde es nicht sinn machen den server ins ausland zu legen ?
in deutschland kann man ja sowas wohl nicht mehr machen.
gerade die stars-ecke war interessant...

in was für einem scheiss-staat leben wir eigentlich?

verärgerte grüsse (nicht übers forum sondern über die kleingeistigkeit)
neon
 
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