Elektroepilation - Kasse zahlt nicht

@ 32584

Hier drifftet nichts ab. Dein Bericht ist ohne Sinn und Verstand. Ich finde schon, dass man hierrüber gut diskutieren kann und wenn Satinlook und meine Wenigkeit Daphne helfen und Tipps geben können ist es schon der richtige Weg.

Funny
 
Man darf nicht vergessen, das BSG-Urteile oft auf Einzelfallentscheidungen basieren. Zudem müssen es grundsächlich zugelassenen Ärzte, Therapeuten usw. sein, die die Behandlungen vornehmen. Hinzu kommt, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) auch noch sein o.k. dazu geben muss. Das ist oft eine langer Prozess. Bin gespannt was Satinlook dazu rausfindet.

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Also erstens war'sdas LSG, und zwar das von Baden-Württemberg. Hier mal ein Link zu dem Urteil: LSG Baden-Württemberg, 27.01.2009, L 11 KR 3126/08 - Erstatt... - TK-Lex Zweitens ist das durchaus vergleihbar, denn auch da ging's um eine Transsexuelle.

Und weil scheinbar 98% hier das immer noch nicht verstanden haben, hier noch mal ganz langsam zum mit denken. Es geht nicht darum, daß die Kasse sich grundsätzlich weigert, die Elektroepilation zu bezahlen, sie bezahlt sie nur nicht, wenn sie von einer ausgebildeten und geprüften Elektrologistin vorgenommen wird. Würde sie von einem Arzt in dessen Praxis vorgenommen, wär das kein Problem. Das Problem ist, es gibt keinen Dermatologen, der das anbietet. Das aber war dem LSG wurscht.
 
Also ich finde es schon richtig das sowas besser unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt wird.
Zum einen Nadel Epilation ist was völlig anderes als Laser da kann viel mehr passieren .....
Ist nur schade das es keine Dermatologen dafür gibt ..........
Ich denke das denen das Risiko zum verdienst zu hoch ist ein Arzt kannst schnell verklagen halt ;-)
 
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