Elektroepilation - Kasse zahlt nicht

Daphne

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München
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weiblich
Ich bin grad ziemlich angefressen. Nah einem Gespräch mit meiner Krankenkasse wird die wohl nicht die Elektroepilation der Barthaare bezahlen - jedenfalls nicht, wenn ich das von einer geprüften Elektrlogistin lassen mach.

Es gibt da ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, wonach das eine Leistung sei, die von einem Arzt zu erbringen sei, allerdings gibt's in ganz Deutschland keinen Dermatologen, der das anbietet.

Hat irgendwer schon mal Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht und kann mir einen Tip geben? Schad, daß Chrissi nicht mehr hier ist, hätte gern gewußt, wie die das in Österreich regeln.
 
Nicht ganz - soweit ich weiß, bietet die Dermatologin bei mir um die Ecke auch dauerhafte Haarentfernung an. Nach Bemühen der Suchmaschine, hab ich das hier noch gefunden: Haarentfernung, Laserhaarentfernung, Mnchen

Vllt wäre das ja eine Adresse für Dich.

Gruß
451°F
 
Ne, das nutzt mir gar nix. Außerdem - gelasert bin ich schon. Und lasern ist nicht im Leistungskatalog.

Definition Leistungskatalog: da steht drin, fürwas die Kasse bezahlen muß. Steht etwas nicht drin, bezahlt sie nix.

Um das hier geht's: http://www.epilation-muenchen.de/
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ganze Thema ist leider sehr durchwachsen... habe da recht unterschiedliche Entscheidungen gehört... einige Krankenkassen übernehmen das ... andere nicht... ist von Bundesland und Kasse total unterschiedlich.
 
Hallo, warum sollte die Allgemeinheit für eine Privatsache "Elektroepilation" bezahlen?. Oder ist dies eine Krankheit. Wirklich, bei aller Liebe, dies gehört m.E. in den privaten Bereich von jemanden d.h. er muss es privat zahlen.
 
Ich denke mal da liegst du falsch! Meines wissens nach ist Transsexualität, Psychologisch betrachtet, eine Krankheit. Nennt sich genau "permernete Störung der Geschlechtsidentität". Diese wird mit Hormonen und der angleichenden OP behandelt. Genau so gehört dazu das Sekundäre Geschlechtsmerkmale entfernt werden. Dazu gehört nun mal auch das Haare entfernt werden wo sie nicht hingehören. Aber wenn du meinst es wär Privatsache.... Was ist denn dann mit den Extremsportlern oder nur mit Skifahrern? Die brechen sich auf unsere Kosten die Knochen und fallen noch auf Wochen auf der Arbeit aus. Das zahlen wir alle auch mit. Aber da regst du dich nicht drüber auf. Oder?
 
@ All
Die Kassen (alle) zahlen nur das was medizinisch nötig und zweckmäßig ist. Dazu gehört ganz bestimmt nicht das Entfernen von Barthaaren. Wünsche haben manche...

Funny
 
Doch, im Prinzip zahlt das die Kasse schon. Das Problem ist, es muß von einem Arzt gemacht werden, es gibt aber keinen Arzt, der das macht. Und wenn's jemand anders macht, zahlt's die Kasse nicht.

@funny: das Entfernen von Körperhaaren an anderen Stellen zahlt die Kasse selbstverständlich nicht. Hier geht es darum, das Aussehen an das gewünschte Geschlecht bestmöglich anzugleichen, wie es das Bundesverfassungsgericht im Januar diesen Jahres entschieden hat.

@cassy: Beruhen deine Erfahrungen vielleicht auf Ereignisse von vor 2008? Da hat das LSG Ba-Wü nämlich entschieden.
 
Mit den Extremsportarten ist so eine Sache. Wenn jemand sich die Knochen bricht, ist es wie Funny schon sagte, medizinisch notwendig. So ist das System; wenn dann müsste es geändert werden das z.B. Raucher einen höheren Beitrag zahlen etc. Ich sehe es trotzdem nicht ein, dass fürs Haare entfernen die Allgemeinheit zahlt oder geht es hier ums Haare entfernen im Rahmen einer Geschlechtsumwandlung, dann müsste die Krankenkasse m.E. gemäß Urteil Bundesverfassungsgericht ja zahlen? oder
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann zwar zum eigentlichen Thema nicht viel beitragen, jedoch ist die Diskussion sowieso bereits in ein andere Richtung abgetriftet, so dass ich mal meinen Senf dazu geben will und muss.

@funny und @blickdurch: solange ihr nicht die Hintergründe mit einbezieht, ist und bleibt das, was ihr bisher geschrieben habt, unterstes BILD-Niveau. Es ist ja nicht so, dass Daphne sich einfach mal so aus Jux und Dollerei die Gesichthaare weglasern lassen möchte, um morgens vielleicht 5 Minuten Zeit zu sparen. Wie bereits angerissen liegt unbestreitbar eine MzF-Transindentität vor und da gehört so eine Behandlung einfach dazu.

Oder anders auf Eurem Niveau: ich könnt mich genauso hinstellen und pauschal sagen, das ich nicht für plastische Operationen aufkommen will und jeder das gefälligst selbst zu tragen hat. Ob das nun eine Behandlung aus rein kosmetischen Gründen ist oder vielleicht ein Brandopfer, ein Unfallopfer, eine Korrektur von Folgeschäden anderer Krankheiten oder einer angeboren Beeinträchtigung lasse ich in dem Moment komplett außen vor und werfe diese Anmaßung einfach in den Raum.

Ich hoffe, ihr denkt nochmal darüber nach.

Und zu den Rauchern noch ein Satz: an sich müssten die sogar einen fetten Rabatt bekommen weil die (hart ausgedrückt) "sozialverträglich bei Zeiten ins Gras beißen". (Alllerdings, bevor jetzt Stimmen kommen von wegen "das kann nur von einem Raucher kommen": ich habe schon vor Jahren mit dem Laster aufgehört und gedenke nicht wieder damit anzufangen - mich nervt halt nur die ständige Herumhackerei auf div. schwächeren Gesellschaftsgruppen)
 
Hallo, warum sollte die Allgemeinheit für eine Privatsache "Elektroepilation" bezahlen?. Oder ist dies eine Krankheit. Wirklich, bei aller Liebe, dies gehört m.E. in den privaten Bereich von jemanden d.h. er muss es privat zahlen.

Na ja, einiges ist ja schon dazu geschrieben worden. Natürlichist Transsexualität eine anerkannte Krankheit, auch wenn ich diesen Begriff etwas unglücklich finde.
Und genauso wie die gesetzlichen Krankenkassen bei Alkoholismus, Spielsucht u.s.w. zahlen, natürlich auch hier.

Diskussionen, welche "Krankheitsbilder" aus dem Leistungskatalog entfernt werden sollen, halte ich für ziemlich kontraproduktiv.
Die Krankenkassen sind nun mal eine Solidargemeinschaft, der stärkere zahlt für den schwächeren, der gesunde für den kranken.

Ob Raucher nun allerdings sozialverträglich ins Gras beissen, das lasse ich mal dahingestellt.
Die Kosten für Herz- Kreislauferkrankungen, Krebs u.s.w. sind sicherlich nicht zu vernachlässigen.

Um so wichtiger wären für mich sinnvolle Präventionsmassmahmen, leider wird daran in letzter Zeit immer mehr gespart.

lg
Satinlook
 
Und was meint unser Experte nun zum eigentlichen Problem? Würdet ihr im Wege der Kostenerstattung auch eine Kosmetikerin bezahlen oder strikt auf dem Arztvorbehalt bestehen?
 
Und was meint unser Experte nun zum eigentlichen Problem? Würdet ihr im Wege der Kostenerstattung auch eine Kosmetikerin bezahlen oder strikt auf dem Arztvorbehalt bestehen?

Kann ich Dir so aus dem Handgelenk leider keine fundierte Antwort geben.
Dem Grunde nach würden wir auf dem Arztvorbehalt bestehen, hier scheint es ja so gelagert zu sein, dass man ärztliche Behandlung überhaupt nicht in Anspruch nehmen kann.

Ich werd mich nächste Woche mal dieses Problems annehmen und dann entsprechend hier posten.

lg
Satinlook
 
Ja und genau das ist der Knackpunkt. Dem LSG Ba-Wü war das Wurscht. Das war allerdings schon 2008. Ich finde, nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz vom Januar ist diese Position nicht zu halten.
 
Man darf nicht vergessen, das BSG-Urteile oft auf Einzelfallentscheidungen basieren. Zudem müssen es grundsächlich zugelassenen Ärzte, Therapeuten usw. sein, die die Behandlungen vornehmen. Hinzu kommt, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) auch noch sein o.k. dazu geben muss. Das ist oft eine langer Prozess. Bin gespannt was Satinlook dazu rausfindet.

Funny
 
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