Nylonfüße "Bilder Heimlich " gemacht?

Forest

Junior
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Saarland
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männlich
Hallo Gemeinde,

Noch nicht ganz wach beschäftigt mich da eine Frage, nach der Dikusion gestern. Vonwegen im Schuhgeschäft auf Frauenfüße achten.

Und hier meine Frage: Wenn ich in der City ohne das Wissen der jeweiligen Dame, Bilder von Ihren Füßen mache, ohne daß man den Rest erkennen kann ( Gesicht ).

Ist das dann auch schon eine Verletztung der Persöhnlichkeits Rechte?
 
meiner Kenntnis nach..........JA
 
Schade, :(

warum sind die meisten Sachen die Spaß machen veboten?:unsure:
 
Vielleicht machen manche Sachen nur Spaß, weil sie verboten sind?

Aber ob es nun tatsächlich verboten ist oder nicht, ich würde ziemlichen Ärger machen, wenn ich Dich bei sowas erwische.
Im Zweifelsfall würde ich dem Schuhladenbetreiber androhen, woanders einzukaufen, wenn er solche Typen in seinem Geschäft duldet.

Allein von der Logik her müsste Dir klar sein, dass, wenn sowas erlaubt wäre, Du nicht darauf achten müsstest, dass die betreffende Dame nichts davon bemerkt.

Also ich lese aus Deinen Zeilen heraus, dass Du im Prinzip sehr genau weisst, dass gutes Benehmen anders geht.


In diesem Sinne, lass es lieber.



SiSi <--- verteilt in Ausnahmefällen auch mal gute Ratschläge :)
 
Hallo Gemeinde,

Noch nicht ganz wach beschäftigt mich da eine Frage, nach der Dikusion gestern. Vonwegen im Schuhgeschäft auf Frauenfüße achten.

Und hier meine Frage: Wenn ich in der City ohne das Wissen der jeweiligen Dame, Bilder von Ihren Füßen mache, ohne daß man den Rest erkennen kann ( Gesicht ).

Ist das dann auch schon eine Verletztung der Persöhnlichkeits Rechte?
Moin Forest,

Frauenfüße habe ich zwar nicht, aber ich würde sehr übellaunig werden.

VG Heely
 
Ja,

alles klar.

War auch im Grunde nur so ne Art "Gehirnfurz".

Würde auch nicht wollen das jemand ohne mein Wissen von mir ne Fotostory

macht, auch wenn ich nichtn zu erkennen wäre.
 
...

Würde auch nicht wollen das jemand ohne mein Wissen von mir ne Fotostory

macht, auch wenn ich nichtn zu erkennen wäre.

eben.
und genau darum geht es, ob ich andere Menschen ungefragt wie Objekte für meine Begierde oder respektvoll behandle.
 
Und hier meine Frage: Wenn ich in der City ohne das Wissen der jeweiligen Dame, Bilder von Ihren Füßen mache, ohne daß man den Rest erkennen kann ( Gesicht ).

Ist das dann auch schon eine Verletztung der Persöhnlichkeits Rechte?

Wenn Du in einem Laden Fotos machst verletzt Du damit das Hausrecht des Ladeninhabers. Du müßtest ihn vorher fragen ob Du überhaupt Fotos machen darfst - das gilt für ALLE Art von Aufnahmen auf Privatgelände - egal für welchen Zweck.

Wenn Du noch eine Person ablichtest, dann kommt noch das Persönlichkeitsrecht dieser Person dazu. Streng genommen gibt es in Deutschland kein Gesetz was das Fotografieren anderer Menschen verbietet. Wenn Du also nicht vor der betreffenden Person rumtänzelst und diese belästigst oder nötigst spricht in Sachen Kunsturhebergesetz nichts dagegen das Du Fotos machst - auch ohne vorher zu fragen.

Ganz anders sieht die Sache aber aus, wenn Du diese Fotos veröffentlichst. Dann mußt Du diese Person vorher fragen !!!
(Es gibt hier aber auch wieder 3 Ausnahmen: Zum einen wenn diese Aufnahme den höheren Interessen der Kunst dient, wenn es eine Perosn der Zeitgeschichte ist und zum anderen wenn es eine Gruppe von Personen ist, wobei diese Gruppe schon mindest 8 Personen beinhaltet. Wenn Du also z.B. Frau Merkel beim Wechsel der Schuhe beobachten kannst, so kannst Du sie dabei Fotografieren und diese Bilder total legal publizieren, das Kunsturhebergesetz deckt dies ab.)

Ich selber hatte ja zu Beginn der 90er Jahre massenhaft Fotos in der Öffentlichkeit gemacht - die Gier nach den Motiven war größer als alle Vernunft. Erst als ich 2 Mal von Kaufhausdetektiven erwischt und zur Rede gestellt wurde :eek::eek::eek::eek: lies ich es sein und fing an mir Modelle zu suchen.

Wie pezi schon richtig schrieb ist es aber in der Tat eine schräge Sache andere Personen ohne dessen Wissen für seine Gelüste zu benutzen. Das heimliche Fotografieren in Schuhläden würde ich an Deiner Stelle lieber lassen.

Wegen der techischen Möglichkeiten werden Funktelefone ja sehr oft als Fotoapparat benutzt und oft auch mißbraucht. Aber nur weil es technisch möglich ist muß es nicht auch gut sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht,ob es verboten ist.Wenn ich im Urlaub filme,oder wie früher fotografierte,waren auch öfters fremde Menschen zu sehen.Egal ob ICH es so wollte oder nicht.;) Allerdings habe ich die Leute aus den Filmen oder Fotos auch nicht rausgeschnitten.

lg.
Jürgen
 
Laut Kunsturheberrecht ist das wie folgt definiert

§ 22 KUG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche
1. der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen
Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Das bedeutet also unter anderem, wenn man beispielsweise ein Gebäude, eine Landschaft oder sonstiges fotografiert und einem dabei Leute ins Bild laufen, ist das unproblematisch (23,2).
Ebenso, wenn sich jemand öffentlich präsentiert -- Theaterstück, Musikdarbietung (23,1)
Auch die Teilnahme an Veranstaltungen (Konzert, Demonstration) ist von §23 (3) gedeckt.

Hierbei handelt es sich immer um das Recht der Veröffentlichung.
Fotografieren darf man (im öffentlichen Bereich) grundsätzlich fast alles. Ob das allerdings dem guten Ton entspricht, ist dabei eine ganz andere Sache.
 
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