quasiInaktiv
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Vielen Dank für die Blumen :handshake:, aaaaber, das bezieht sich ja nur auf eindeutig pornographische Inhalte, eher problematisch sind die Beiträge die 'geeignet sind einen Jugendlichen in seiner Entwicklung zu stören', das ist eine recht 'grauzonale' Formulierung und ich befürchte das die Vertreter der Kontrollorgane 'in Dubio contra Reo' entscheiden.Wenn man unterscheidet zwischen "sinnvoll" und "rechtlich erforderlich", dann meine ich, dass ersteres eher nicht gegeben ist, da infolge der Anstrengungen des gesamten Teams, die Seite recht harmlos ist, was Jugendgefährdung durch pornographische Inhalte angeht und mir kann niemand einreden, dass eine Frau mit entblößter Brust in Strumpfhose irgendeine Jugendgefährdung darstellt.
Die rechtliche Seite kann ich nicht so wirklich beurteilen, da ich erstens kein Jurist bin und zweitens als Österreicher die rechtlichen Situation in Deutschland nicht überblicke. Nach Überfliegen der Links kann ich auch nur sagen, dass mir das gleiche wie dem Kuli aufgefallen ist. Diese Seite hier ist weder kommerziell, noch betreibt sie eine Suchmaschine.
(4) Der Jugendschutzbeauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzen.
(1) Wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.
Jugendschutz her oder hin. Wenn man die Werbung für einschlägige Seiten hier im Forum liest, denke ich mal ganz offen, wo ich persönlich weiss, das hier minderjährige im Forum sind, so etwas nicht Not tut! ....