Da es immer wieder zu Unverständnis kommt, wenn private Dialoge im Chat von einem Administrator eingesehen werden, zur Klarstellung:
Wir haben neben dem allgemein sichtbaren, öffentlichen Chat auch den Flüstermodus und die Privatgespräche. Letzteres ist üblicherweise nur von den daran beteiligten Personen einsehbar und es soll auch die Administratoren nicht weiter interessieren, was da besprochen wird, mit ein paar bedeutenden Einschränkungen.
Da jeder Chat-Benutzer ohne dessen Einwilligung "angeflüstert" werden kann, ist es auch möglich, diesem sofort unerwünschte Inhalte, wie etwas Sex-Talk, Penisbilder, etc. unterzujubeln, ohne dass er das von vornherein unterbinden kann. Wenn uns in so einem Fall eine Beschwerde zugetragen wird, werden wir uns den entsprechenden Chat-Log ansehen und gegebenenfalls den Angreifer sanktionieren. Selbstverständlich kann man im Flüstermodus 18+ Inhalte austauschen, aber bitte nur einvernehmlich. Also zusammengefasst: Wir schauen uns den Chat-Log nur nach einer Beschwerde an, sonst nicht.
Beim Privatchat ist es ein wenig anders. Dieser kommt ja nur zustande, wenn der Adressat explizit zustimmt und damit ein eigenes Privatfenster aufmacht. Damit kann er sich hinterher aber nicht mehr über sexuelle oder sonstige unerwünschte Inhalte beschweren. Es gibt hier auch keinen Chat-Log. Allerdings ist auch in diesem Fall eine Grenze vorhanden, nämlich dann, wenn es sich um gesetzeswidrige Inhalte handelt. Wenn uns so etwas bekanntgemacht wird, heben wir den entsprechenden Inhalt in der Datenbank aus, was mit einem gewissen Aufwand verbunden, aber machbar ist. Wenn es sich dann tatsächlich um ein potentiell strafbares Verhalten handeln sollte, zieht das möglicherweise eine Anzeige nach sich.
Wir haben neben dem allgemein sichtbaren, öffentlichen Chat auch den Flüstermodus und die Privatgespräche. Letzteres ist üblicherweise nur von den daran beteiligten Personen einsehbar und es soll auch die Administratoren nicht weiter interessieren, was da besprochen wird, mit ein paar bedeutenden Einschränkungen.
Da jeder Chat-Benutzer ohne dessen Einwilligung "angeflüstert" werden kann, ist es auch möglich, diesem sofort unerwünschte Inhalte, wie etwas Sex-Talk, Penisbilder, etc. unterzujubeln, ohne dass er das von vornherein unterbinden kann. Wenn uns in so einem Fall eine Beschwerde zugetragen wird, werden wir uns den entsprechenden Chat-Log ansehen und gegebenenfalls den Angreifer sanktionieren. Selbstverständlich kann man im Flüstermodus 18+ Inhalte austauschen, aber bitte nur einvernehmlich. Also zusammengefasst: Wir schauen uns den Chat-Log nur nach einer Beschwerde an, sonst nicht.
Beim Privatchat ist es ein wenig anders. Dieser kommt ja nur zustande, wenn der Adressat explizit zustimmt und damit ein eigenes Privatfenster aufmacht. Damit kann er sich hinterher aber nicht mehr über sexuelle oder sonstige unerwünschte Inhalte beschweren. Es gibt hier auch keinen Chat-Log. Allerdings ist auch in diesem Fall eine Grenze vorhanden, nämlich dann, wenn es sich um gesetzeswidrige Inhalte handelt. Wenn uns so etwas bekanntgemacht wird, heben wir den entsprechenden Inhalt in der Datenbank aus, was mit einem gewissen Aufwand verbunden, aber machbar ist. Wenn es sich dann tatsächlich um ein potentiell strafbares Verhalten handeln sollte, zieht das möglicherweise eine Anzeige nach sich.